Hinweis aus aktueller Rechtslage:
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" Wer seinen Tacho manipuliert, macht sich noch nicht einer Fälschung technischer Aufzeichnungen schuldig." Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil (Az. 4 Str 654/79) entschieden. Denn:
" Die Wegstreckenanzeige (Kilometerzähler) in einem
Kraftfahrzeug Aber: Wer den Tachostand verändert, um beim Verkauf einen besseren Preis zu erzielen, betrügt den Käufer. Und darauf steht Gefängnis bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Abgesehen davon kann der betrogene Käufer dem Verkäufer jederzeit das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern.
Gesetz vom 08.07.2005 § 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern: "(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft wer, 1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf diese Einrichtung oder den Messvorgang, das Ergebnis der Messung beinflusst, 2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder 3. eine Straftat nach den Nummern 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tatist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt".
Aus diesen Gründen dürfen wir nur noch ausschließlich Kilometerstände von gebrauchten oder neuen Tachometern, welche ursprünglich nicht in diesem Fahrzeug verbaut waren, auf den echten, also tatsächlichen Stand einstellen.
Weiterhin gilt natürlich: Grundsätzlich bearbeiten wir KEINE Leasing- oder Mietfahrzeuge. Sie müssen uns eine eidesstattliche Erklärung abgeben, in welcher Sie erklären, dass der eingebaute Tachometer nicht der ursprünglich vom Hersteller eingebaute ist, und Sie den echten Kilometerstand in den gebrauchten oder neuen Tachometer gestellt bekommen möchten. Die Erklärung entfällt natürlich bei ausgebauten Tachometern.
Nur zur Information, Geschwindigkeitsbegrenzer haben, können und werden wir nicht verändern , weder im ein- noch ausgebauten Zustand
GARANTIE / GEWÄHRLEISTUNG Bei ausgebauten oder eingebauten gebrauchten Tachometern entfällt jegliche Gewährleistung unsererseits auf weitere Funktionstüchtigkeit der Instrumente nach Justierung. Bei ausgebauten oder eingebauten Tachometern haben wir keine Möglichkeit die Funktionstüchtigkeit vorab zu prüfen. Bei neuen Tachometern können wir selbstverständlich eine Gewährleistung auf Funktionstüchtigkeit übernehmen. |
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